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Wichtige, kritische Stellungnahmen aus China zur Gerac-Studie Download hier |
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Pressemitteilungen: Akupunktur, TCM, Akupunkturnadeln
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“KV-Akupunktur” ab 2007:
Übergangsbestimmungen und Voraussetzungen
für Ärztinnen und Ärzte!
- Vorsicht - lasse Sie sich nicht “auf den Arm nehmen”!
Z.Z. scheinen Informationen im Umlauf zu sein, die möglicherweise dazu geeignet sind, Ärztinnen und Ärzte bis zum 31.12.2006
in Kurse “zu treiben“ (die im Augenblick) ggf. nicht notwendig sind! Lassen Sie sich nicht ggf. in “Angst und Schrecken” versetzen! Nehmen Sie die Übergangsregelungen genau zur Kenntnis! Download hier!
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>>> 1. Wenn Sie bereits vorher an den “Modellvorhaben” teilnahmen, “was” benötigen Sie nun bis wann tatsächlich, um als Vertragsärztin oder Vertragsarzt mit der “Kasse” abrechnen zu können? - mehr dazu hier!
>>> 2. Wenn Sie vorher nicht an den Modellvorhaben teilnahmen, “was” benötigen Sie um nach Einführung der “Akupunktur” als Kassenleistung mit den Kassen als Vertragsärztin / Arzt abrechnen zu können? - mehr dazu hier!
>>> 3. Kurse für die Kassenzulassung für die “Akupunktur”, in Wiesbaden und China, für Ärztinnen und Ärzte, die sowohl bereits vormals an Modellvorhaben teilnahmen als auch für jene, die nicht teilnahmen - mehr dazu hier!
>>> 4. Lesen Sie bitte auch zum Thema 80 + 80 Stunden und den “falschen Scheinpunkten der Gerac-Studie” den Schriftwechsel mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem G-BA, einschließlich Informationen und
akademischer Stellungnahmen aus “China” - Download hier!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Informationskern von Dr. M. Germann, Wiesbaden)
wie Sie der Presse wahrscheinlich entnommen haben, sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur „Kassenakupunktur“ nun geklärt. Download: Meldung Gemeinsamer Bundesausschuß - hier!
1. Was brauchen Sie nun, bis wann tatsächlich für die “KV-Akupunktur”? (Kursinformationen bitte anfordern - hier)
1.a. Übergangsbestimmungen für Kolleginnen und Kollegen,
die vorher bereits an den Modellversuchen teilgenommen haben - hier!
1.b. Was “brauchen” Sie, wenn Sie vorher nicht an den Modellvorhaben
teilnahmen - hier!
Bis zum 31.12. 2007 (nicht bis 31.12.2006), so die Übergangsbestimmungen, müssen all
jene, die schon als Vertragsärztinnen und - Ärzte an den Modellversuchen teilgenommen haben,
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... neben einer “qualitativ hochwertigen Ausbildung zur Akupunktur von 200 Stunden” (gem. Regelung der Muster- Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, nicht gem. A- bzw. B-Diplom) |
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zwei Zusatzkurse für die “Kassenabrechnung”
(oder die betreffenden Zusatzbezeichnungen) nachweisen:
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A. = 80 Stunden allgemeine Schmerztherapie
B. = 80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung
(Lesen Sie bitte auch hierzu (80 / 80) und vor allem
zum Thema “falsche Scheinpunkte der Gerac-Studie”, den Schriftwechsel mit dem BMG und G-BA, einschließlich akademischer Stellungnahmen aus China!)
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Zusammenfassung!
Ab dem 01.01.2008 dürfen Ärztinnen und Ärzte, die bereits an den “Modellvorhaben” der Kassen teilgenommen haben, nicht mehr mit den
Kassen abrechnen, >>> wenn keine Nachweiserbringung der genannten Kurse (A.+ B.) bzw. die Vorlage der betreffenden Zusatzbezeichnungen, in Verbindung mit einer 200 Stunden
umfassenden “qualitativ hochwertigen Ausbildung zur Akupunktur” erfolgte (siehe Muster- Weiterbildungsordnung Bundesärztekammer).
Download: Meldung Gemeinsamer Bundesausschuß - hier!
- In Wochenendblockkursen bieten wir für Sie gerne in Wiesbaden
die Kurse A + B ab Anfang 2007 an - mehr dazu hier!
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Falls weiterhin Unklarheiten bestehen, rufen Sie uns einfach an: 07422 / 21665
2. Was “brauchen” Sie, wenn Sie vorher nicht an den Modellvorhaben teilnahmen, als Voraussetzung für die Abrechnung der KV-Akupunktur?
Für Sie kommen leider kein Übergangsregelungen in Frage!
- Zunächst müssen Sie niedergelassene Vertragsärztin
/ Vertragsarzt sein, dann.....
....... müssen Sie die vom G-BA bzw. den “Kassen geforderten Qualifikationskriterien / Anforderungen erfüllen. Das
bedeutet: Ab endgültigem Inkrafttreten der “KV-Akupunktur” benötigen Sie bzw. müssen Sie vorlegen:
- 1. eine “qualitativ hochwertigen Ausbildung zur Akupunktur
von 200 Stunden”, z.B. nachgewiesen im Rahmen der Zusatzbezeichnung Akupunktur (gem. Regelung der Muster- Weiterbildungsordnung der BÄK, nicht
gem. A- bzw. B-Diplomreine)
dazu
- 2. - 80 Kursstunden Schmerztherapie
- 3. - 80 Kursstunden Psychosomatische Grundversorgung
bzw. Zusatzbezeichnungen
= 360 Stunden insgesamt!
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Kurse - Ab Anfang 2007 vermitteln wir die Lehrinhalte
der genannte Kurse A. + B. in Wochenend-Blockkursen in Wiesbaden. Diese richten sich nach den Kursbüchern der BÄK für die betreffenden Zusatzbezeichnungen.
Kammerakkreditierte Akupunkturkurse in klinischer Praxis und Theorie, direkt in China - mehr dazu hier!
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- Kursort: Wiesbaden an der Wilhelm Fresenius Klinik
- Referenten für die Schmerztherapie sind - neben anderen - Ärzte mit
Zusatzbezeichnung Schmerztherapie aus der HSK – Dr. Horst Schmidt Kliniken, Lehrkrankenhaus der Universität Frankfurt
- Referenten und für die Psychosomatik sind erfahrene Kolleginnen und Kollegen
von Ihnen, mit der Zusatzbezeichnung Psychosomatik aus der ganzen Bundesrepublik.
- Unterbringung: Die Unterbringung kann auf Wunsch im 3 Minuten von der Klinik
entfernten NH Hotel gebucht werden
Kursabläufe:
A. = 80 Stunden Schmerztherapie.
- Vier Wochenenden - Samstag und Sonntag von 9:00 bis 18:00
je 20 Unterrichtseinheiten, die Lernziele umfassen:
- 1. Wochenende:
Anatomie, Physiologie, Psychologie
des Schmerzsystems Chronische Schmerzen Merkmale, Risiken, interdisziplinäres Handeln
- 2. Wochenende
Medikamentöse und nichtmedikamentöse Schmerztherapie
- 3. Wochenende
Schmerzen des Bewegungssystems -
Neuropathische Schmerzen -
- 4. Wochenende
Schmerz bei Tumorpatienten
Schmerz bei Ischämie-Erkrankungen Kopfschmerz – bei Kindern und Erwachsenen
B. = 80 Stunden psychosomatische Grundversorgung
- Vier Wochenenden - Samstag und Sonntag von 9:00 bis 18:00 im Verlauf eines Jahres. Die Lernziele umfassen:
- Basisdiagnostik: erkennen und unterscheiden der wichtigsten psychischen und
psychosomatischen Störungsbilder.
- Basistherapie: beratende und unterstützende Maßnahmen des Arztes, meist als
erweitertes Gespräch mit dem Patienten, ggf. zusammen mit Angehörigen (z. B. Partner).
- Kooperation: mit psychotherapeutischen und psychiatrischen Spezialisten, zur
differentialdiagnostischen / indikatorischen Klärung oder Weiter- bzw. Mitbehandlung. Der Arzt ist hier Wegweiser und Vermittler.
- Lerninhalte der Psychosomatischen Grundversorgung:
- 1. Wochenende
Einführung in den Umgang mit Patienten. Basis der verbalen Kommunikation
und ihre Techniken, psychologische Anamneseerhebung.
- 2. Wochenende
Der typische Patient in der Praxis:
Problempatient ohne organische Leiden, Psychische und soziale Belastungsfaktoren, Ihre Erkennung und Behandlung. Kurzzeitintervntion, Langzeitbehandlung
- 3. Wochenende
Psychische Störungen:
Depression, Angst, Persönlichkeitsstörungen, Lebenskrise und Suizid, Sucht und Abhängigkeit, Demenz, Psychosen, Schlafstörungen, Somatisierungen (Schmerzsyndrome), Wechselwirkungen
zischen Psyche und Körper bei schweren und chronischen Erkrankungen Paar- und Familienkonflikte
- 4. Wochenende
Selbsterfahrungsgruppe
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>>> Kursinformationen bitte wie folgt anfordern:
(Stand: 08.10.2006 Irrtum und Änderungen vorbehalten!)
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